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Wohnsitz - abmelden

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über den Online-Schalter abmelden.


Bitte bringen Sie für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen mit:

Schweizer Bürgerrecht

- Meldebestätigung
- Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)


Andere Staatsbürgerschaft

- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- Pass


Wochenaufenthalter (Online-Anmeldung nicht möglich)

- Meldebestätigung

Wegzug ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter möglich. Bitte beachten Sie zusätzlich:

- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)


Schweizer Bürgerrecht

- Meldebestätigung
- Neue Adresse
- Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)

Andere Staatsbürgerschaft

- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- Pass
- Neue Adresse

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