Bild

Wohnsitz - abmelden

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei der Einwohnerkontrolle oder über den Online-Schalter abmelden.


Bitte bringen Sie für die persönliche Abmeldung folgende Unterlagen mit:

Schweizer Bürgerrecht

- Meldebestätigung
- Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)


Andere Staatsbürgerschaft

- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- Pass


Wochenaufenthalter (Online-Anmeldung nicht möglich)

- Meldebestätigung

Wegzug ins Ausland

Eine Abmeldung ins Ausland ist nur am Schalter möglich. Bitte beachten Sie zusätzlich:

- Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle (1 Monat vor Ausreise)
- Frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt (1 Monat vor Ausreise)


Schweizer Bürgerrecht

- Meldebestätigung
- Neue Adresse
- Amtlicher Ausweis (ID oder Pass)

Andere Staatsbürgerschaft

- Meldebestätigung
- Ausländerausweis
- Pass
- Neue Adresse

Hier online abmelden
Einwohnerkontrolle
Wohnen und Umziehen

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen