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Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet

26. Jun 2026

Mit Beschluss vom 26. Juni 2026 hat der Gemeinderat – als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 25. Juni 2026 – ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Maschwanden erlassen.

Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht.

Das Verbot gilt ab 26. Juni 2026 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes.

Zuwiderhandlungen gegen das Feuerverbot werden polizeilich geahndet. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

Dieser Beschluss wird am 30. Juni 2026 im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht.

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