Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 - Wahlanordnung und Fristansetzung Wahlvorschläge
20. Okt 2026
Der Gemeinderat Maschwanden hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2027 bis 2033 auf den Sonntag, 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt.
In Anwendung von Art. 4 ff. der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens Montag, 30. November 2026, 11.30 Uhr, Wahlvorschläge beim Gemeinderat Maschwanden, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden einzureichen. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Zusatz "bisher" (wenn die vorgeschlagene Person das Amt schon innehat) und Parteizugehörigkeit auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich kann der Rufname, unter dem die Person politisch oder im Alltag bekannt ist, angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, erhältlich oder können von der Gemeindewebsite www.maschwanden.ch heruntergeladen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Der Gemeinderat erklärt die/den Vorgeschlagene/-n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss Art. 7 der Gemeindeordnung in Verbindung mit §§ 54 und 54a GPR erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, wird am Sonntag, 28. Februar 2027 eine Urnenwahl mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Den Wahlunterlagen wird in Anwendung von § 55 Abs. 1 und § 61 GPR ein Beiblatt beigelegt, auf dem Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt werden, die öffentlich zur Wahl vorgeschlagen sind.
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Maschwanden, Gemeindeverwaltung, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden eingereicht werden.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen. In Stimmrechtssachen werden Verfahrenskosten nur erhoben, wenn das Rechtsmittel offensichtlich aussichtslos ist.
Den Wahlvorschlag können Sie hier herunterladen: Wahlvorschlag Friedensrichter/in
