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Allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot auf dem gesamten Gemeindegebiet Maschwanden

28. Jul 2022

Mit Beschluss vom 27. Juli 2022 hat der Gemeinderat – als Ergänzung zum kantonalen Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe vom 20. Juli 2022 – ein allgemeines Feuer- und Feuerwerkverbot für das gesamte Gemeindegebiet von Maschwanden erlassen. Eine Ausnahme besteht lediglich für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, namentlich in Gärten, Schrebergärten und auf Terrassen, unter Anwendung grösstmöglicher Vorsicht. Das Verbot gilt ab 29. Juli 2022 bis auf Widerruf oder bis zur Aufhebung des kantonalen Verbotes.

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