In Anwendung von Artikel 6 der Gemeindeordnung der Gemeinde Maschwanden sowie des Gesetzes über die Politischen Rechte sind bis zum 16. Februar 2012 Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft, c/o Gemeindeschreiberin Evelyne Abegglen, Dorfstrasse 54, 8933 Maschwanden, einzureichen.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Maschwanden eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert
oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
Geht für das zu besetzende Gemeinderatsamt nur ein Wahlvorschlag ein, wird die vorgeschlagene Person von der Wahlvorsteherschaft in stiller Wahl als gewählt erklärt. Gehen mehrere Vorschläge ein, wird eine Urnenwahl durchgeführt.
(Text publiziert im Anzeiger des Bezirks Affoltern am 6. Januar 2012)