Gemäss § 7 Abs. 2 des neuen Gemeindegesetzes (abgekürzt GG) veröffentlichen die Gemeinden ihr Recht in einer systematisch aufgebauten Rechtssammlung.
In der systematischen Rechtssammlung der Gemeinde Maschwanden finden sich sämtliche aktuell gültigen rechtssetzenden Erlasse, Verordnungen, Ausführungsbestimmungen, Reglemente und dergleichen des Gemeinderates sowie der übrigen kommunalen Behörden und Kommissionen. Die Rechtssammlung ist systematisch nach Sachgebieten geordnet. Konzepte von öffentlichem Interesse befinden sich ebenfalls in der Rechtssammlung, auch wenn diese keinen rechtssetzenden Charakter haben.